Erbrecht

  • Die Sozietät „Clauß, Rechtsanwälte“ berät familiengeführte Unternehmen und Privatpersonen umfassend in allen erbrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese außergerichtlich und gerichtlich.
  • Vor Eintritt eines Erbfalls beraten wir, unter besonderer Berücksichtigung des Steuerrechts (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer), bei der Gestaltung von Testamenten, lebzeitigen Vermögensübertragungen und Erbverträgen, insbesondere wie mit Hilfe einer vorausschauenden Nachlassplanung und Vertragsgestaltung Erbstreitigkeiten vermieden werden können.
  • Nach Eintritt eines Erbfalls umfasst die erbrechtliche Tätigkeit unserer Kanzlei insbesondere die Beratung über die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten, die Vertretung im Erbscheinsverfahren und die Beantragung von Urkunden sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
  • Im internationalen Erbrecht hat sich unsere Kanzlei auf den Bereich des deutsch-kroatischen Erbrechts spezialisiert.

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