Erbrecht
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Die Sozietät „Clauß, Rechtsanwälte“ berät familiengeführte Unternehmen
und Privatpersonen umfassend in allen erbrechtlichen Angelegenheiten
und vertritt diese außergerichtlich und gerichtlich.
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Vor Eintritt eines Erbfalls beraten wir, unter besonderer
Berücksichtigung des Steuerrechts (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer), bei der Gestaltung von
Testamenten, lebzeitigen Vermögensübertragungen und Erbverträgen,
insbesondere wie mit Hilfe einer vorausschauenden Nachlassplanung und
Vertragsgestaltung Erbstreitigkeiten vermieden werden können.
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Nach Eintritt eines Erbfalls umfasst die erbrechtliche Tätigkeit
unserer Kanzlei insbesondere die Beratung über die Annahme und
Ausschlagung der Erbschaft und die Haftung des Erben für
Nachlassverbindlichkeiten, die Vertretung im Erbscheinsverfahren
und die Beantragung von Urkunden sowie die außergerichtliche und
gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
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Im internationalen Erbrecht hat sich unsere Kanzlei auf den Bereich
des deutsch-kroatischen Erbrechts spezialisiert.
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