Deutsch-kroatisches Arbeitsrecht

  • Mit zunehmender Mobilität der Gesellschaft und der Errichtung von Unternehmen und Zweigstellen im Ausland steigt auch die Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte im Arbeitsrecht.
  • Wird ein kroatischer Arbeitnehmer in Deutschland oder ein deutscher Arbeitnehmer in Kroatien beschäftigt, ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aus Deutschland oder Kroatien in das jeweils andere Land versetzt oder entsandt oder verrichtet dieser seine gewöhnliche Arbeit in beiden Ländern, stellt sich regelmäßg die Frage, ob deutsches oder kroatisches Arbeitsrecht anwendbar ist.
  • Die Kanzlei „Clauß, Rechtsanwälte“ hat sich auf den Bereich des deutsch-kroatischen Arbeitsrechts spezialisiert und verfügt diesbezüglich über langjährige Erfahrungen. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus Deutschland und Kroatien in deutscher und kroatischer Sprache in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten unter Berücksichtigung des deutschen und kroatischen Arbeitsrechts, insbesondere sozialversicherungs-, aufenthalts- und steuerrechtlicher Aspekte.
  • Wir beraten Sie bei Fragen der Entsendung von Führungskräften und Angestellten und der Ausübung einer Beschäftigung im jeweils anderen Land und vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche.
  • Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge, Entsendeverträge und sonstige Verträge aus dem Bereich des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen, nach Bedarf zweisprachig.
  • Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln (Visum, Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung) bei Behörden und Auslandsvertretungen in Kroatien und Deutschland sowie bei der Beantragung einer gegebenenfalls erforderlichen Ausfertigung einer Apostille zur Verwendung deutscher bzw. kroatischer Urkunden in dem jeweils anderen Land.

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