Strafrecht

  • Ein Strafverfahren ist für den Beschuldigten erheblich belastend und kann für diesen weitreichende Konsequenzen haben. Um die strafrechtlichen Folgen für den Beschuldigten zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten und Fehler, die im späteren Verlauf des Verfahrens oft nur schwer oder überhaupt nicht zu korrigieren sind, zu verhindern, sollte die Beauftragung eines Strafverteidigers bzw. einer Strafverteidigerin so früh wie möglich erfolgen.
  • Nur ein Strafverteidiger bzw. eine Strafverteidigerin, nicht der Beschuldigte selbst, kann für diesen Akteneinsicht beantragen, eine sachgerechte Verteidigungsstrategie aufbauen, auf eine Verfahrenseinstellung hinwirken und die Rechte des Beschuldigten im Verfahren durchsetzen. Bis dahin sollte der Beschuldigte gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und keinerlei Erklärungen, d.h. weder beiläufig noch durch Zurückweisung der gegen ihn gerichteten strafrechtlichen Vorwürfe, abgeben, da auch diese von den Polizeibeamten in Form von Vermerken Bestandteil der Ermittlungsakte werden, die gegen ihn verwendet werden können.
  • Die Kanzlei „Clauß, Rechtsanwälte“ bietet Ihnen eine umfassende Betreuung im allgemeinen Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Jugendstrafrecht und verteidigt Sie in allen Straf- und Bußgeldverfahren gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Hierzu gehört auch die sofortige Unterstützung in Fällen unangekündigter staatlicher Maßnahmen wie der Durchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme und Verhaftung.
  • Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts beraten wir Unternehmer, Geschäftsführer oder leitende Angestellte eines Unternehmens und deren Mitarbeiter auch präventiv zur Vermeidung straf- und bußgeldrechtlicher Risiken und vertreten diese bei unternehmensinternen Ermittlungen. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren erfordert zusätzlich umfassende Kenntnisse im Steuerrecht, das zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört. In diesem Bereich beraten wir auch im Vorfeld eines Ermittlungsverfahrens über die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
  • Neben der Strafverteidigung übernehmen wir auch die Vertretung im Wege der Nebenklage (Opfervertretung) und leisten Zeugenbeistand.

» Zurück zu "Rechtsgebiete"