Strafrecht
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Ein Strafverfahren ist für den Beschuldigten erheblich belastend und
kann für diesen weitreichende Konsequenzen haben. Um die strafrechtlichen
Folgen für den Beschuldigten zu vermeiden oder so gering wie möglich
zu halten und Fehler, die im späteren Verlauf des Verfahrens oft nur
schwer oder überhaupt nicht zu korrigieren sind, zu verhindern, sollte
die Beauftragung eines Strafverteidigers bzw. einer Strafverteidigerin
so früh wie möglich erfolgen.
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Nur ein Strafverteidiger bzw. eine Strafverteidigerin, nicht der
Beschuldigte selbst, kann für diesen Akteneinsicht beantragen, eine
sachgerechte Verteidigungsstrategie aufbauen, auf eine
Verfahrenseinstellung hinwirken und die Rechte des Beschuldigten im
Verfahren durchsetzen. Bis dahin sollte der Beschuldigte gegenüber der
Polizei oder der Staatsanwaltschaft von seinem Schweigerecht Gebrauch
machen und keinerlei Erklärungen, d.h. weder beiläufig noch durch
Zurückweisung der gegen ihn gerichteten strafrechtlichen Vorwürfe,
abgeben, da auch diese von den Polizeibeamten in Form von Vermerken
Bestandteil der Ermittlungsakte werden, die gegen ihn verwendet werden
können.
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Die Kanzlei „Clauß, Rechtsanwälte“ bietet Ihnen eine umfassende
Betreuung im allgemeinen Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
sowie im Jugendstrafrecht und verteidigt Sie in allen Straf- und
Bußgeldverfahren gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Hierzu gehört auch die sofortige Unterstützung in Fällen unangekündigter
staatlicher Maßnahmen wie der Durchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme und
Verhaftung.
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Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts beraten wir Unternehmer,
Geschäftsführer oder leitende Angestellte eines Unternehmens und deren
Mitarbeiter auch präventiv zur Vermeidung straf- und bußgeldrechtlicher
Risiken und vertreten diese bei unternehmensinternen Ermittlungen.
Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren erfordert zusätzlich umfassende
Kenntnisse im Steuerrecht, das
zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört. In diesem Bereich beraten
wir auch im Vorfeld eines Ermittlungsverfahrens über die Möglichkeit
einer strafbefreienden Selbstanzeige.
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Neben der Strafverteidigung übernehmen wir auch die Vertretung im Wege
der Nebenklage (Opfervertretung) und leisten Zeugenbeistand.
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