Deutsch-kroatisches Steuerrecht

  • Mit fortschreitender Internationalisierung und der damit verbundenen unternehmerischen und privaten Aktivitäten steigt auch die Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte im Steuerrecht.
  • Transnationale steuerrechtliche Sachverhalte sind vielfältig und reichen von der zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Geschäften im grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehr bis hin zur Frage, in welchem der beiden Länder eine Besteuerungspflicht anfällt, wenn Unternehmen, Freiberufler, sonstige Selbstständige oder Arbeitnehmer Einkünfte bzw. Gewinne in Deutschland und Kroatien erzielen oder Unternehmen Arbeitnehmer in das jeweilige Ausland entsenden.
  • Aber auch in grenzüberschreitenden Erbfällen ist für den Erben nicht unbedeutend, ob dieser sowohl in Deutschland als auch in Kroatien zur Steuerpflicht herangezogen und wie eine Mehrfachbesteuerung verhindert werden kann.
  • Die Kanzlei „Clauß, Rechtsanwälte“ hat sich auf den Bereich des deutsch-kroatischen Steuerrechts spezialisiert und verfügt diesbezüglich über langjährige Erfahrungen. Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen aus Deutschland und Kroatien in steuerrechtlichen Fragestellungen des deutsch-kroatischen Handels- und Gesellschaftsrechts, des deutsch-kroatischen Arbeitsrechts sowie des deutsch-kroatischen Erbrechts, nach Bedarf zweisprachig.
  • Wir vertreten unsere Mandanten in finanzbehördlichen, finanzgerichtlichen und Steuerstrafverfahren in Deutschland und bieten diesen die Möglichkeit, alle Korrespondenzen mit den Finanzverwaltungen in Deutschland und Kroatien in der jeweiligen Sprache zu führen.

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