Deutsch-kroatisches Erbrecht

  • Wenn einer der Beteiligten eines Erbfalles die kroatische Staatsangehörigkeit hat, oder die deutsche Staatsangehörigkeit aber den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Kroatien hat, oder Vermögen (Sparguthaben, bewegliche Vermögenswerte oder Immobilien) in Kroatien belegen ist, stellt sich regelmäßig die Frage, ob deutsches oder kroatisches Erbrecht anzuwenden ist.
  • Ohne fundierte Kenntnisse beider Rechtsordnungen ist weder eine vorausschauende Nachlassplanung noch eine effektive erbrechtliche Rechtsdurchsetzung möglich.
  • Die Kanzlei „Clauß, Rechtsanwälte“ hat sich auf den Bereich des deutsch-kroatischen Erbrechts spezialisiert und verfügt diesbezüglich über langjährige Erfahrungen. Wir beraten und vertreten familiengeführte Unternehmen und Privatpersonen aus Deutschland und Kroatien in deutscher und kroatischer Sprache in allen erbrechtlichen Angelegenheiten unter Berücksichtigung des deutschen und kroatischen Erbrechts sowie einer möglichen Doppelbesteuerung des Nachlasses und deren Vermeidung.
  • Wir beraten Sie bei Ihrer individuellen Nachlassplanung und entwerfen bzw. prüfen Testamente, Ehegattentestamente sowie Erbverträge unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen, nach Bedarf zweisprachig.
  • Nach Eintritt eines Erbfalls beraten wir Sie über die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung des Erblassers in dem jeweils anderen Land, unterstützen Sie bei der Beantragung von Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden) bei Behörden, Ämtern und Gerichten in Deutschland und Kroatien, einer gegebenenfalls erforderlichen Ausfertigung einer Apostille zur Verwendung deutscher bzw. kroatischer Urkunden in dem jeweils anderen Land sowie eines Erbscheins und vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

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